Der Auto-Export durch Privatpersonen ist eher ungewöhnlich. Zumeist erfolgt der Auto-Export durch Händler , die Gebrauchtwagen aufkaufen und dann in andere Länder, beispielsweise nach Osteuropa oder nach Afrika, exportieren. Auch Fahrzeuge im schlechten Zustand, die nicht mehr fahrtüchtig sind, oder Unfallwagen werden mitunter von Händlern exportiert. Möchtest Du selbst einen Fahrzeug-Export vornehmen, benötigst Du verschiedene Unterlagen und musst die Zollformalitäten beachten.

Was versteht man unter Auto-Exporte?

Ein Auto-Export ist die Ausfuhr eines Autos ins Ausland. Der Export von Kraftfahrzeugen erfolgt meistens durch Händler. Selten erfolgt er durch Privatpersonen, da das Risiko beim Fahrzeug-Export deutlich größer als beim Verkauf des Fahrzeugs innerhalb Deutschlands ist.

Bei der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen spielt es keine Rolle, in welches Land die Fahrzeuge verkauft werden. Allerdings können sich die Formalitäten unterscheiden, abhängig davon, ob das Fahrzeug in ein EU-Land oder ein Nicht-EU-Land exportiert wird.

Häufig werden Kraftfahrzeuge nach Osteuropa oder in afrikanische Länder exportiert. In Deutschland soll das Umweltproblem gelöst werden, da die alten Fahrzeuge nicht mehr die Anforderungen an die Abgasnormen erfüllen. Im Ausland lohnt es sich, alte und nicht mehr fahrtüchtige Autos aufzuarbeiten, da die Kosten dort deutlich niedriger als in Deutschland sind.

Benötigte Unterlagen zum Fahrzeug-Export

Möchtest Du selbst ein Auto ins Ausland exportieren, benötigst Du verschiedene Unterlagen. Hat das Fahrzeug, das Du exportieren möchtest, einen Wert von mindestens 1.000 Euro, benötigst Du eine Zollanmeldung. Eine mündliche Anmeldung reicht aus, wenn das Fahrzeug weniger als 1.000 Euro wert ist.

Damit der Export von Kraftfahrzeugen zollamtlich bestätigt werden kann, brauchst Du einen internationalen Zulassungsschein. Er ist wichtig, wenn Du das Auto in ein Nicht-EU-Land exportieren möchtest. Eine Ausfuhrgenehmigung ist ebenfalls erforderlich. Du bekommst sie beim zuständigen Zollamt.

Beim Zollamt musst Du beim Export in ein Nicht-EU-Land Autokennzeichen vorlegen, die an der Seite einen roten Balken tragen. Damit Du solche Nummernschilder beim Straßenverkehrsamt oder der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle bekommst, brauchst Du verschiedene Dokumente:

  • Fahrzeugschein (Teil I der Zulassungsbescheinigung)
  • Fahrzeugbrief (Teil II der Zulassungsbescheinigung)
  • Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldet wurde
  • Prüfbericht des TÜV
  • Ausfuhr-Versicherungsbestätigung
  • Stilllegungsbescheinigung, wenn das Fahrzeug stillgelegt wurde
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer

Mitunter musst Du nachweisen, dass Du der Eigentümer des Fahrzeugs bist. Du benötigst dafür den Kaufvertrag, in dem die Personalien von Käufer und Verkäufer korrekt erfasst wurden. Er ist wichtig, damit Du nachweisen kannst, dass es sich beim Fahrzeug-Export nicht um einen Betrug handelt.

Ausfuhr von Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen

Für die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen ist ein förmliches Ausfuhrverfahren erforderlich. Du musst für die Abmeldung Deines Fahrzeugs in Deutschland sorgen. Wurde das Fahrzeug bereits stillgelegt, fallen bis zum Zeitpunkt der Stilllegung Steuern an. Du solltest nur ein bereits abgemeldetes Fahrzeug ins Ausland exportieren.

Ab dem Zeitpunkt der Abmeldung ist das Kennzeichen nicht mehr gültig. Du musst ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Bei der Ausfuhrzollstelle musst Du eine Ausfuhranmeldung abgeben. Das ist elektronisch möglich.

Um Zollfreiheit im Bestimmungsland in Anspruch zu nehmen, kann ein Präferenznachweis ausgestellt werden. Eine Zollfreiheit ist nur dann möglich, wenn das Bestimmungsland ein entsprechendes Abkommen mit der EU geschlossen hat. Gemäß diesem Abkommen müssen die gelieferten Waren über einen präferenzierten Ursprung verfügen oder sich nachweislich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden.

Auto-Export in EU-Länder

Einfacher als der Auto-Export in ein Nicht-EU-Land funktioniert der Export von Kraftfahrzeugen in EU-Länder. Zumeist werden Fahrzeuge in osteuropäische Länder exportiert. Du brauchst eine schriftliche Anmeldung beim Zoll, wenn das Fahrzeug mindestens noch 1.000 Euro wert ist. Mehrwertsteuer fällt beim Verkauf in ein EU-Land nicht an.

Möglichst zeitnah solltest Du Dein Auto in Deutschland abmelden. So stellst Du sicher, dass Du keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen musst. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du mit dem Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen und Dir seine Ausweisdokumente zeigen lassen. Im Kaufvertrag hältst Du alle wichtigen Kontaktdaten des Käufers, aber auch Zeit und Ort der Übergabe fest.

Fahrzeug-Export in ein Nicht-EU-Land

Komplizierter ist der Verkauf des Autos in ein Nicht-EU-Land, beispielsweise ein afrikanisches Land. Eine Ausfuhranmeldung ist unbedingt erforderlich, denn die Ausfuhr muss zollamtlich bestätigt werden. Für die zollamtliche Bestätigung musst Du auch das Ausfuhrkennzeichen vorlegen. Ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen reicht nicht aus, wenn das Auto in ein Nicht-EU-Land exportiert werden soll.

Damit Du den rechtmäßigen Erwerb des Fahrzeugs nachweisen kannst, musst Du zumeist einen Kaufvertrag oder eine Rechnung des in der EU ansässigen Verkäufers vorlegen.

Auto-Export durch Händler

Ist Dein Auto schon alt und nicht mehr verkehrssicher, sodass Du wahrscheinlich nicht erfolgreich durch die nächste Hauptuntersuchung kommst, solltest Du den Auto-Export durch einen Händler vornehmen lassen. Das ist einfacher und mit weniger Stress verbunden.

Die Händler kennen sich mit den Auto-Exporten aus und wissen auch, welche Regelungen in den Bestimmungsländern gelten. Du sparst viel Aufwand und Zeit. Der Händler sagt Dir, welche Unterlagen Du vorlegen musst, und erledigt alle Formalitäten für Dich. Am Ende bekommst Du das Geld ausgezahlt.