Du möchtest Dir ein neues Fahrzeug zulegen? Dann musst Du zunächst Deinen alten Wagen loswerden. Auch wenn Du Dein Kfz nur für einen gewissen Zeitraum stilllegen möchtest, muss ein Auto vorschriftsmäßig abgemeldet werden.

Ist Dein Auto 2015 oder später zugelassen, kannst Du Dir den Weg zur Zulassungsstelle sparen und die Fahrzeug-Abmeldung bequem online erledigen. Wir verraten Dir, worauf es bei einer Online-Abmeldung ankommt.

Definition: Fahrzeug-Abmeldung

Eine Kfz-Abmeldung nimmst Du vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden soll. Die Abmeldung bei der Zulassungsstellestrong> wird auch Fahrzeug-Stilllegung genannt. Die Abmeldung des Autos ist mit der Entwertung des Kfz-Kennzeichens verbunden. Auch die TÜV- und HU-Plaketten werden entfernt.

Wann erfolgt eine Abmeldung?

Jeder Fahrzeughalter wird früher oder später damit konfrontiert, sein Auto abmelden zu müssen.

Dafür können mehrere Gründe sprechen:

  • Auto soll verkauft werden
  • Auto muss verschrottet werden (Totalschaden, Motorschaden)
  • Auto muss verschrottet werden (Totalschaden, Motorschaden)
  • Fahrzeughalter ist gestorben (Erben nehmen die Abmeldung vor)

Wer muss das Fahrzeug abmelden?

In der Regel ist es Deine Aufgabe, das eigene Fahrzeug abzumelden. Grundsätzlich können aber auch andere Personen mit der Außerbetriebsetzung des Kfz betraut werden. Während bei der An- und Ummeldung von Fahrzeugen Dritte eine Vollmacht benötigen, ist dies bei der Fahrzeug-Abmeldung nicht notwendig.

Dies ist natürlich von Vorteil. Hast Du selbst keine Zeit oder Möglichkeit, den Weg in die Zulassungsstelle anzutreten, können Freunde oder Verwandte diesen Part übernehmen.

Benötigte Unterlagen für die Fahrzeug-Abmeldung

Möchtest Du Dein Auto in der Zulassungsstelle abmelden, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals der Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals der Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Verwertungsnachweis (nur, wenn das Auto verschrottet wurde)
  • Prüfbericht der TÜV-Hauptuntersuchung (nur, wenn Du den Wagen vorübergehend stilllegen möchtest)

Möchtest Du das Auto online abmelden, wirst Du einen Scan der folgenden Unterlagen und Dokumente benötigen:

  • Personalausweis (mit Online-Ausweisfunktion)
  • Ausweis-App 2.0 auf dem Smartphone oder Ausweislesegerät
  • Auto-Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Sicherheitscode)
  • Sicherheitscodes der am Fahrzeug angebrachten Stempelplaketten

Auto online abmelden – Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?

Es lässt sich nicht jedes Auto online abmelden. Damit Du von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Fahrzeugzulassung erfolgte am 1. Januar 2015 oder später (nur bei Kfz-Zulassungen ab diesem Zeitpunkt sind auf dem Autokennzeichen Stempelplaketten angebracht, die mit einem Sicherheitscode ausgestattet sind – ohne diesen Code kannst Du kein Auto online abmelden)
  • Dein Personalausweis muss eine freigeschaltete Online-Funktion (eID) besitzen
  • Du musst Dir die Ausweis-App des Bundesamtes für Sicherheit auf Dein Handy geladen haben
  • Du bist in der Lage, die für die Fahrzeug-Abmeldung anfallenden Kosten online zu bezahlen (PayPal, Kreditkarte, Giropay)

Wichtig: Entscheidend dafür, ob Du Dein Auto online abmelden kannst, ist nicht das Alter des Autos. War der Wagen bereits abgemeldet und wurde am 1. Januar 2015 oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen, kannst Du die Online-Abmeldung ebenfalls nutzen. Das Baujahr des Autos ist dabei nicht relevant.

Wenn Du alle Unterlagen beisammen hast und auch die technischen Voraussetzungen erfüllst, kannst Du Dein Auto nun online abmelden. Gehe dafür auf die Homepage der für Deinen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle und befolge die folgenden Schritte:

  • registriere Dich bei Deiner Zulassungsstelle
  • Bestätigung der Identität (Ausweis, Lesegerät, App)
  • tippe Dein Kfz-Kennzeichen ein
  • gib den Sicherheitscode der Plakette ein (Entfernung der Sicherheitsabdeckung, Abkratzen des Siegelwappens)
  • gib den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I ein (Freirubbeln des entsprechenden Feldes auf dem Fahrzeugschein)
  • bezahle den fälligen Betrag online

War die Übertragung der Daten erfolgreich, werden diese zeitnah verarbeitet und Du findest den Abmeldebescheid in den nächsten Tagen im Briefkasten.

Was kostet die Abmeldung bei der Zulassungsstelle?

Wenn Du Dein Auto online abmelden möchtest, zahlst Du die gleichen Gebühren wie beim persönlichen Erscheinen in der Zulassungsstelle. Erfrage die Gebühren vorab, denn sie können zwischen den einzelnen Zulassungsstellen abweichen.

Die Abmeldung am Zulassungsort kostet zwischen sechs und acht Euro. Für auswärtige Fahrzeuge fallen Kosten in Höhe von zehn Euro an. Möchtest Du Dein Kennzeichen behalten und für das neue Fahrzeug reservieren, kommen noch 2,60 Euro an Gebühren hinzu.

Wann erfolgt eine Abmeldung wegen Außerbetriebsetzung?

Im Rahmen einer Außerbetriebsetzung wird das Fahrzeug für einen Zeitraum von sieben Jahren stillgelegt. Hast Du für das Auto TÜV bekommen, kannst Du den Wagen innerhalb dieses Zeitraums jederzeit wieder zulassen.

Endgültige Außerbetriebsetzungen sind nur unter Vorlage des Verwertungsnachweises für Schrottfahrzeuge möglich.

Wann erfolgt eine Abmeldung wegen Stilllegung?

Seit dem Jahre 2007 werden keine Unterschiede zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen Abmeldung getroffen. Hat Dein Auto einen Totalschaden und ist nicht mehr fahrtüchtig, kannst Du den Wagen sofort endgültig stilllegen lassen.

Ist der Zeitraum von sieben Jahren verstrichen und es erfolgte keine erneute Zulassung, muss ein Nachweis über die Verwertung des Autos vorgelegt werden.

Wann spricht man von Zwangsabmeldung?

Nicht nur Du selbst kannst Dein Auto online abmelden. Eine Stilllegung kann auch durch die Behörden erfolgen.

Zwangsstilllegungen können bei folgenden Sachverhalten eintreten:

  • Du hast Deine Kfz-Steuer nicht bezahlt
  • das Fahrzeug wurde nicht auf den neuen Besitzer umgemeldet
  • Dein Auto hat keine gültige TÜV-Plakette
  • die Kfz-Versicherung wurde nicht bezahlt
  • das Fahrzeug wird als nicht verkehrstauglich eingestuft

Eine Zwangsabmeldung wird erst vollzogen, wenn der Fahrzeughalter nach behördlicher Information nichts unternommen hat, um die Mängel zu beheben. Zwangsabmeldungen können bis zu 300 Euro kosten.