Du möchtest Dein Auto verkaufen und hast vielleicht sogar bereits einen Käufer gefunden? Bevor es zur Fahrzeugübergabe kommt, solltest Du nichts dem Zufall überlassen. Ein Kaufvertrag hält wichtige Punkte fest und ist für einen seriösen und abgesicherten Verkaufsabschluss ein Muss. Es reicht nicht aus, Absprachen mündlich zu treffen. Der KFZ-Kaufvertrag ist für Käufer und Verkäufer gleichsam wichtig. Hier kannst Du nachlesen, worauf es bei einem Kaufvertrag ankommt und welche Angaben Du keinesfalls vergessen solltest.

KFZ-Kaufvertrag – Basis und Absicherung für beide Seiten

Ohne einen Vertrag kann und sollte der An- und Verkauf von Gebrauchtwagen nicht abgewickelt werden. Werden alle Eckpunkte in Schriftform festgehalten, bekommen beide Parteien mehr Sicherheit und Transparenz vermittelt.

Werden alle Vertragsinhalte aufgenommen und berücksichtigt, bekommst Du einen realistischen Einblick in die Beschaffenheit des Fahrzeuges. Trittst Du als Verkäufer auf, gibst Du diese Angaben an den Käufer weiter und sicherst Dich gegenüber möglichen Streitigkeiten ab, die aufgrund von unehrlichen oder verschwiegenen Angaben auftauchen können und nicht selten vor Gericht enden.

Vorteile für Käufer:

  • Klarheit über den Zustand des Fahrzeuges
  • rechtliche Grundlagen für den Kauf offensichtlich
  • Festlegung des Ausschlusses der Gewährleistung
  • mehr Transparenz und Rechtssicherheit
  • Fahrzeugdaten und Zahlungsmodalitäten auf einem Blick

Vorteile für den Verkäufer:

  • Offenlegung der Fahrzeugdaten und der Beschaffenheit des Wagens
  • Absicherung vor dem Vorwurf der arglistigen Täuschung
  • Dokumentation von Fahrzeugübergabe und Besitzerwechsel
  • Klarheit über die juristische Grundlage

Welche Angaben gehören in einen KFZ-Kaufvertrag?

Ein vorschriftsmäßig erstellter KFZ-Kaufvertrag liefert aussagekräftige und möglichst vollständige Daten zum gebrauchten Kraftfahrzeug, wie auch zu den Personalien von Käufer und Verkäufer.

Die Personalien von Käufer und Verkäufer

Jeder Vertrag ist nur dann gültig, wenn er die Personalien der Vertragsparteien nennt. Folglich muss auch ein KFZ-Kaufvertrag diese Angaben enthalten:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift
  • Personalausweis oder Reisepass (Nummer und Behörde)
  • persönliche Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)

Die Angaben zum Fahrzeug

Das Fahrzeug sollte im Vertrag eindeutig beschrieben werden. Wichtig ist, dass die Beschaffenheit genau angegeben ist und Du Dir einen realistischen Eindruck von Zustand und Wertigkeit des Wagens verschaffen kannst.

Diese Informationen sollte jeder Kaufvertrag enthalten:

  • Hersteller und Fahrzeug-Typ
  • aktuelles amtliches Kennzeichen
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (Zulassungsbescheinigung Teil 1, vormals Fahrzeugschein)
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (vormals Fahrzeugbrief)
  • Datum der Erstzulassung
  • Datum der nächsten fälligen TÜV-Untersuchung

Verkaufst Du Dein Auto, vermeidest Du unnötigen Ärger mit potenziellen Käufern, wenn Du alle offensichtlichen Mängel aufführst.

Wichtig: Trittst Du als Privatverkäufer auf, vergiss nicht, eine mögliche Gewährleistung auszuschließen.

Achte auch darauf, dass der Käufer im Vertrag eine Unterschrift leistet und sich verpflichtet, das Fahrzeug zügig auf seinen Namen umzumelden.

Der Fahrzeugzustand muss offensichtlich wiedergegeben werden

Der wohl wichtigste Punkt in einem KFZ-Kaufvertrag ist die genaue und umfassende Beschreibung des Fahrzeugzustandes. Du solltest also möglichst alle Mängel aufführen, die Dir bekannt sind und auch Schäden aufnehmen, die der Käufer am Fahrzeug feststellt.

Folgende zu treffende Aussagen geben Aufschluss über den Gesamtzustand des Autos:

  • Auflistung von Schäden, die Du bemerkt hast
  • Unfallschaden benennen
  • größere Reparaturen angeben
  • verbaute Ersatzteile auflisten, möglichst mit Datum des Einbaus

Ist das Fahrzeug scheckheftgepflegt, ist dies auch an dieser Stelle zu vermerken.

Eine umfassende Zustandsbeschreibung schützt Käufer und Verkäufer beim Privatverkauf von Fahrzeugen. Verkaufst Du privat, musst Du zwar keine Gewährleistung bieten, verschweigst Du jedoch offensichtliche Mängel, können Dich die Käufer aber trotzdem dafür haftbar machen.

Nur wenn Du wirklich von keinem Mangel weißt, besitzen Sätze wie „Gekauft wie gesehen“ ihre Berechtigung. Hast Du bewusst geschwindelt und der Käufer findet den Mangel heraus, kann dieser vom Kaufvertrag zurücktreten.

Juristischer Hintergrund

Die gesetzlichen Grundlagen für KFZ-Kaufverträge kannst Du im Bürgerlichen Gesetzbuch nachlesen. Damit Dein Kaufvertrag keine rechtlichen Mängel aufweist, lohnt sich das Nachlesen im BGB.

Es gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, wird diese Haftung halbiert und gilt daher nur ein Jahr. Eine Beweislastumkehr greift nach sechs Monaten. Bemerkt der Käufer Mängel, die Du ihm verschwiegen hast, zu einem früheren Zeitpunkt, wird juristisch davon ausgegangen, dass der Schaden bereits bestanden hat.

Nach Verstreichen der Frist ist der Verkäufer in der Pflicht, Dir zu beweisen, dass der Schaden bereits beim Verkauf des Autos bestand und im KFZ-Kaufvertrag verschwiegen wurde.

Willst Du unnötige Streitigkeiten vermeiden und nicht noch Monate nach dem Verkauf des Wagens zur Kasse gebeten werden, vergiss nicht, eine Sachmängelhaftung im Kaufvertrag auszuschließen.

Mängel kontra Täuschungsmanöver

Tauchen keine offensichtlichen Mängel im Kaufvertrag auf, obwohl man dem Fahrzeug Jahre und Beanspruchung deutlich ansieht, solltest Du hellhörig werden.

Diese Täuschungsmanöver sind bei unseriösen Autoverkäufern beliebt:

  • Unfallschäden werden verschwiegen
  • Manipulation des Kilometerstandes
  • Fälschung des Datums der Erstzulassung
  • Angabe der falschen EU-Norm
  • Aufklärungspflicht vernachlässigt (gewerbliche Nutzung, Reimport oder EU-Import verschwiegen)

Von der Delle bis zum Motorschaden – Mängel auf dem Prüfstand

Mängel sollten auf jedem KFZ-Kaufvertrag unmissverständlich dokumentiert werden. Dabei sollten Dellen und Kratzer ebenso wenig verschwiegen werden, wie technische Mängel, die eindeutig eine Wertminderung des Fahrzeuges darstellen und Dich vermutlich dazu bringen, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Diese Mängel werden beim Gebrauchtwagenverkauf bevorzugt verschwiegen:

  • Ausfall der Komfort-Elektronik
  • defekte Klimaanlage
  • defekte Stereoanlage
  • Schäden an Motor und Getriebe

Was ist beim Verkauf eines Unfallautos zu beachten?

Unfallautos entstammen nicht nur Action-Filmen. Es gibt tatsächlich auch Gebrauchtwagen, die optisch in Topform scheinen und nicht ramponiert sind. Hat der Verkäufer den Wagen aufwendig wieder herrichten lassen, wirst Du auf den ersten Blick nichts erkennen. Daher solltest Du Dich nie auf die Angaben im KFZ-Kaufvertrag beschränken, sondern das Auto auch optisch eingehend begutachten.

Wenn Du ein Unfallauto verkaufen willst, kannst Du einen normalen Kaufvertrag verwenden. Du musst das Dokument aber erweitern, damit alle Angaben zum Unfall gemacht werden können. Du solltest erwähnen, um welchen Umfall es sich handelt, was beschädigt wurde und welche Teile letztlich ausgetauscht wurden.

Unfall oder Bagatellschaden?

Hier unterscheidet der Gesetzgeber:

  • Bagatellschaden: kein Personenschaden, Reparaturkosten liegen unter 750 Euro
  • Unfallschaden: erheblicher Schaden wurde verursacht, Reparaturkosten liegen über 750 Euro

Versuche in jedem Fall, ehrliche und lückenlose Angaben zu machen. Bei einem entsprechenden Gerichtsurteil wurde dem Käufer recht gegeben. Der Verkäufer hatte einige Mängel verschwiegen, für deren Beseitigung er im Nachhinein aufkommen musste. Konkret fehlte bei der Einparkhilfe ein optisches Signal und auch ein akustisches Signal war defekt.

Der konkrete Fall bezog sich auf einen Neuwagenkauf.