Versteckte Mängel, Tacho manipuliert, Unfälle verschwiegen und überteuerte Angebote. Autoverkäufer bedienen sich so mancher List, um auch Fahrzeuge an den Mann oder die Frau zu bringen, die eigentlich zunächst in die Autowerkstatt gehören. Damit Dein Gebrauchtwagenkauf nicht im Fiasko endet, solltest Du folgende Tipps und Ratschläge beachten, wenn Du Dir einen neuen Traumwagen beim Händler besorgen oder von privat kaufen möchtest.

Gebrauchtwagenkauf niemals nur auf dem Papier abwickeln

Du solltest niemals ein Fahrzeug kaufen, ohne dieses selbst in Augenschein genommen zu haben. Fotos können beschönigt und Dokumente gefälscht sein. Den Zustand und Wert eines Autos kannst Du nur direkt beim KFZ-Händler oder bei privaten Verkäufern realistisch einschätzen.

Wichtig: Erkläre nicht vorschnell Deine Zusage am Telefon oder per WhatsApp. Auch mündlich geschlossene Kaufverträge gelten.

Du solltest Dir nicht nur den Wagen, sondern auch den Verkäufer genau anschauen.

Daran erkennst Du einen seriösen Autoverkäufer:

  • er nimmt sich Zeit
  • er beantwortet Deine Fragen
  • er spricht offen über Mängel
  • er erwähnt mögliche Vorschäden
  • er lässt Dich das Auto in Ruhe anschauen
  • er lässt Dich Probe fahren
  • er zeigt Dir Fahrzeugpapiere, TÜV-Berichte oder Reparaturrechnungen

Um das Auto selbst fachmännisch unter die Lupe zu nehmen, fehlt Dir das nötige Know-how? Es kann immer empfohlen werden, eine zweite Person zum Besichtigungstermin mitzunehmen. Vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei. Vielleicht gehört ein Kfz-Mechaniker zu Deinem Bekanntenkreis. Dann wirst Du nicht nur auf Dellen und Kratzer aufmerksam, sondern es können auch nicht sichtbare Mängel an Getriebe oder Elektronik aufgedeckt werden.

Unfallschäden sind nicht immer offensichtlich

Kein KFZ-Händler wird einen offensichtlichen Unfallwagen zum Verkauf anbieten. Auch kleine Kratzer oder Dellen deuten nicht auf mögliche Unfälle hin. Meist wurden größere Schäden recht professionell kaschiert und fallen auf den ersten Blick niemandem auf.

Gehe daher auf Nummer sicher und frage nach, ob ein Unfallschaden vorliegt. Private Verkäufer müssen einen Unfallschaden eingestehen, wenn sie danach gefragt werden. Händler sind sogar verpflichtet dazu.

Tipp: Seit Januar 2022 gilt die Regelung, dass KFZ-Händler Fahrzeuge vor dem Verkauf auf Unfallschäden hin untersuchen müssen und einen vorhandenen Schaden dem Kunden mitzuteilen haben.

Beim Gebrauchtwagenkauf solltest Du Dir im Kaufvertrag bescheinigen lassen, dass es sich um ein Fahrzeug ohne Unfallschaden handelt.

Unfallwagen – Ja oder nein?

Hast Du Zweifel an der Seriosität des Verkäufers, kannst Du mit ein paar Tricks relativ einfach herausfinden, ob es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.

Schau Dir die Spaltmaße von Heckklappe, Türen oder Kotflügeln näher an. Unterschiedliche Abmessungen können darauf hindeuten, dass hier im Nachhinein Veränderungen vorgenommen wurden.

Bewaffne Dich zum Gebrauchtwagenkauf mit einem Magneten. Warum? Der Magnet hilft Dir, laienhafte Reparaturen aufzudecken. Wenn gespachtelt wurde, findet der Magnet keinen Halt.

Schaue Dir auch den Lack genauer an. Stumpfe Stellen, Farbunterschiede oder eine „Orangenhaut“ deuten auf Ausbesserungen nach einem Unfallschaden hin. Entdeckst Du Spuren von Lack und Sprühnebel an den Gummi- und Kunststoffteilen des Fahrzeuges, ist ebenfalls Vorsicht geboten.

Fallstrick: Tacho

KFZ-Experten sind sich einig: Etwa jeder dritte Gebrauchtwagen besitzt einen manipulierten Tacho. Achte darauf, dass im Kaufvertrag nicht nur der abgelesene Kilometerstand angegeben ist, sondern Du auch über die Gesamtfahrleistung informiert wirst. Wurde hier geschummelt, kannst Du jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten.

Auch hier heißt es: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf. Wird Dir ein Wagen mit knapp 100.000 Kilometern auf dem Tacho angeboten und Du hast ein im Innenraum komplett verschlissenes Fahrzeug vor Dir, solltest Du hellhörig werden. Schau Dich genauer um, vielleicht findest Du noch alte Händleraufkleber im Wagen. Oder noch besser: Im Motorraum wurde ein Ölwechselzettel mit der Angabe des Kilometerstandes vergessen. Dann kannst Du die Tacho-Manipulation schnell auffliegen lassen.

Fallstrick: Vorbesitzer

Beim Gebrauchtwagenkauf beim KFZ-Händler kann die Täuschung weitergehen. Für Gebrauchtwagen gilt: Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung darf von zwei auf ein Jahr verkürzt werden. Der KFZ-Händler darf sich aber nicht komplett drücken.

Nicht selten versuchen Händler, dieser Haftung zu entkommen, indem sie behaupten, das Fahrzeug im Auftrag des Vorbesitzers zu veräußern. Verlange Einsicht in die Fahrzeugpapiere, bringe den Vorbesitzer in Erfahrung und frage direkt nach, ob dieser wirklich den Verkauf in Auftrag gegeben hat.

Rost auf der Spur

Der erste Eindruck zählt. Ist das Fahrzeug beim Gebrauchtwagenkauf von einer Staubschicht umgeben, deutet dies nicht zwingend auf einen putzfaulen, sondern vielmehr auf einen cleveren Verkäufer hin.

Dellen, Kratzer oder Roststellen fallen viel weniger auf, wenn Sie von Staub umgeben sind. Roststellen lassen sich dann nur schwer ausmachen, vor allem, wenn es ohnehin trüb und beinahe dunkel ist. Daher solltest Du eine Besichtigung auf jeden Fall bei Tageslicht durchführen.

Papiere unter der Lupe

Bevor Du Dich zum Gebrauchtwagenkauf entschließt, solltest Du Serviceheft und Zulassungspapiere näher in Augenschein nehmen.

Fehlen Serviceheft, TÜV-Berichte und Rechnungen, sollen vermutlich Mängel und mangelnde Wartung vertuscht werden.

Zu einem „scheckheftgepflegten“ Fahrzeug sollte ein lückenloses Original-Scheckheft gehören. Fehlende Inspektionen rechtfertigen die Minderung des Kaufpreises.

Stimmt die Fahrgestellnummer nicht mit den Papieren überein, Finger weg. Vermutlich handelt es sich um ein gestohlenes Fahrzeug mit falschen Papieren.